Persönlichkeitsrecht – nicht nur in Kunst

Der letzte Beitrag drehte sich um die so genannte dunkle Seite oder beides – hell und dunkel – im Menschen. Persönlichkeitsrecht – das heutige Thema – kann man durchaus wie so eine Art Vertiefung sehen, oder wie ein Beispiel dessen, wie Menschen mit hell und dunkel umgehen. Das Persönlichkeitsrecht ist heute immens wichtig und doch hat man den Eindruck, dass so viele Menschen gar nichts mit dem Begriff anfangen können. Das ist komisch.

Viele Menschen verbinden das Persönlichkeitsrecht eher mit dem Thema Urheberrecht – zurecht. Im Rahmen von diesem Blog wäre es eigentlich genau richtig (?), sich auf das Urheberrecht zu konzentrieren. Denn ganz besonders da, wo es um die Kunst geht, ist das Urheberrecht etwas, was jede Künstlerin und jeder Künstler braucht. Wenn früher, bei physisch, haptisch erlebbaren Kunstwerken die letzteren nicht so einfach kopiert werden konnten, ist es bei virtuellen Kunstwerken ein Leichtes. Deswegen brauchen Menschen, die etwas kreieren, entsprechenden rechtlichen Schutz. Mehr: die brauchen nicht nur Gesetze und eine funktionierende Exekutive, sie brauchen nicht nur eine gewisse Moral, Ethik in der Bevölkerung, um nicht von jedem und jeder der Identität beraubt werden zu können, sondern sie brauchen auch technische Mittel, die ihnen Schutz ihrer Werke – und sehr wohl ihrer Verdienstquelle, ihres Überlebens – ermöglichen.

Deswegen gibt es so etwas wie Patentschutz – ob auf nationaler Ebene, auf der EU-Ebene oder auf der internationalen Ebene. Deswegen gibt es Technologien, wie beispielsweise DRM, die einen gewissen Schutz ermöglichen sollen. Deswegen gibt es auch Versuche, sich der Blockchain-Technologie zu bedienen, um es den Cyberkriminellen schwer machen zu können, sich für Urheber entsprechender Werke herauszugeben.

Nun kann man zu jedem der obigen Sätze einen weiter vertiefenden Artikel schreiben. Ich möchte in diesem Artikel aber, nicht auf der Ebene des Urheberrechts bleiben, sondern weiter auf die übergeordnete Dimension gehen und den Blick darauf erweitern, was sich da eigentlich dahinter verbirgt. Das erlaubt mir die künstlerische Freiheit.


Was ist Persönlichkeit?

Es geht hier also um das Persönlichkeitsrecht. Aber was ist denn eine Persönlichkeit? Diese Frage kann man entweder den Psychologen oder sogar Psychiatern und Ärzten überlassen oder juristisch angehen – selbstverständlich, nur wenn Sie dazu eine fachlich tragfähige Antwort bekommen wollen, für die entsprechende Verantwortung übernommen werden kann, wie es in der Praxis oft vonnöten ist. Sonst fänden Sie ja noch 1.000 Meinungen. Wenn Sie die Antwort bei Psychologen und Co. suchen, werden Sie teilweise sehr tiefgehende Erklärungen auf den Tisch bekommen, wo allein der geschichtliche Abriss Sie für lange fesseln könnte. Sie werden von Religionen, Philosophien und Kulten hören, Sie werden sich in verschiedene Kulturen vertiefen, um letztendlich relativ einfache und feste Aussagen begründet zu bekommen.

Sie werden von Persönlichkeitsinstanzen nach Sigmund Freud – und anderen Psychoanalytikern – erfahren (das mit Überich, Ich und Es), Sie werden von tragenden Elementen von Sozialisierung erfahren (Einstellungen, Werte, Glaubenssätze, Skripte von Kulturen und Subkulturen), Sie werden von Temperament und physiologischen – vor allem hormonellen – Prädispositionen erfahren, und von vielem mehr. Wichtig wird dabei, dass die Eigenschaften von Persönlichkeiten sich von momentanen Gemütslagen und ähnlichen kurzfristigen Erscheinungen dadurch unterscheiden, dass sie um Einiges stabiler sind. Mit einfacheren Worten: es sind stabile Charakterzüge, die eine Persönlichkeit ausmachen. Diese Stabilität kommt natürlich mit Alter. Bei jüngeren Menschen ist der Prozess der Persönlichkeitsbildung noch sehr weit von einem hohen Reifegrad – da ändert sich noch viel. Aber wenn man sich so zu sagen herauskristallisiert hat, wenn man sich eingependelt hat und die Lebenslage sowie Umwelt relativ stabil bleiben, dann kann man von gestandenen Persönlichkeiten sprechen.

Die Juristen sind in dieser Hinsicht aber viel einfacher. Sie bedienen sich zwar situativ der psychologischen Gutachten, achten aber vor allem auf Gesetze. Und diese sind in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht eindeutig, obwohl man davon ausgehen kann, dass die gesetzlichen Formulierungen auf dem Gebiet sich noch weiter verkomplizieren. Bis jetzt ist jedoch klar, dass der Schutz von Persönlichkeitsrecht für jeden Menschen gilt.


Was wird vom Persönlichkeitsrecht geschützt?

Auf der höchsten Abstraktionsebene schützt das Persönlichkeitsrecht Menschenwürde und freie Persönlichkeitsentfaltung. Dies war nicht immer so, diese Schutzrechte sind geschichtlich gewachsen, und nicht nur dank theoretischen Bemühungen der Aufklärer, sondern dank einem kontinuierlichen Kampf um Grundrechte des Menschen, von welchen Menschenwürde ja ein Beispiel ist.

Ferner fallen unter den Schutz der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung viele weitere Rechte. Wenn Sie Einführungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht lesen, werden Sie dort relativ schnell eben das Urheberrecht oder sogar das Künstlerurheberrecht finden. Sie werden dort das Recht am eigenen Bild finden. Sie werden dort das Recht am Namen finden. Sie werden dort auch schnell – und zunehmend – Datenschutz finden. Dies sind jedoch nur einführende Beispiele. Des Weiteren finden Sie das Recht auf Selbstbestimmung, Selbsterhalt und -entfaltung. Sie finden darunter selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie finden dort ebenfalls selbstverständlich die Rechte, die Sie gegen sexuellen Belästigungen oder sogar Vergewaltigungen schützen. Sie finden dort auch viel mehr, was Juristen etwas lieblos als „sonstiges Recht“ betiteln, jedoch genauso wichtig behandeln wie andere – absolute (!) – Rechte: Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum.

Heutzutage ist beispielsweise Datenschutz in aller Munde. Viele finden die damit einhergehenden Verpflichtungen lästig, doch sie schützen. Und sie schützen jeden Menschen, auch die so genervten und belasteten. Wenn Sie noch nie den Gegenstand von DSGVO (engl. GDPR) oder ähnlicher Gesetze im Bereich von Datenschutz nachspüren konnten, lassen Sie mich Ihnen mal ein Beispiel vor Augen führen.

Wenn jemand die Fotos aus Ihrer Hochzeitsreise entwendet und diese nicht autorisiert auf massiv penetrierten Online-Kanälen veröffentlicht, um Sie zu verunglimpfen, so ist es nicht nur „Hacking“, sondern Einbruch in Ihre Privatsphäre, Ihre Wohnung (wenn die Fotos auf dem stationären PC gespeichert waren), Diebstahl persönlichen Eigentums, sondern auch etwas, was in die Kategorie der Verleumdung und übler Nachrede fällt.

Es gibt – auch wenn nicht so einfach zu realisieren – Möglichkeiten, die Cyberkriminellen, die es betreiben, aufzuspüren und es gibt ausreichend Gesetze, um diese Kriminellen für lange Zeit ins Gefängnis zu schicken. Darüber hinaus gibt es Gesetze, die Ihnen Mitteln an die Hand geben, Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu verlangen. Wenn mit dem Reputation-Schaden auch Schäden im beruflichen Umfeld einhergehen (z.B. Arbeitgeber kündigt Sie offiziell aus anderem Grund, um Probleme zu vermeiden, tut dies jedoch in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum beschriebenen Ereignis, oder z.B. Sie haben ein Gewerbe, Image von welchem in einem hohen Ausmaß von Ihrer Reputation abhängt, und welches auf Grund des beschriebenen Ereignisses Verluste einfährt, Kunden verliert oder sogar geschlossen werden muss), können Sie auch da entsprechenden Schutz des Staates bekommen.

Nun müssen Sie beachten, dass es den Schutz nicht in jedem Fall gibt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen drei Sphären: öffentliche, soziale und private bzw. intime. Um es grob zu vereinfachen: Wenn Sie die Fotos von Ihrer Hochzeitsreise selbst auf Instagram posten, handeln Sie in der öffentlichen Sphäre und werden nicht geschützt. Wenn Sie Ihre Hochzeitsfotos auf Ihrer Arbeit zeigen, handeln Sie in der sozialen Sphäre. Auch da sind Ihre Chancen auf Schutz eher gering. Wenn Sie jedoch Ihre Fotos nur mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin austauschen, so ist es sicher nur privat – und besonders, wenn die Fotos intim sind, beispielsweise sexuellen Inhalt haben, wie Hochzeitsreisefotos nun mal oft tun, ist es ausnahmslos geschützt. Es gibt absolut keine Umstände, die Klau und Veröffentlichung solcher Inhalte rechtfertigen. Nein, wirklich absolut keine, nicht mal, wenn Sie selber anderweitig im Verdacht stehen. Wenn Sie mir nicht glauben, lassen Sie sich doch von Anwalt beraten – sofern relevant.

Ich hoffe, dieses Beispiel war Ihnen eindringlich genug, um zu verstehen, um was es beim Datenschutz geht. Damit Sie nicht denken, dass ich übertreibe, können Sie gerne mal in die Statistiken zu Cyberkriminalität hereinschauen – bitte setzen Sie sich, bevor Sie lesen, denn die Realität ist bitterer als Sie es womöglich gedacht haben.

Wenn Sie jedoch einer der extrem vieler Menschen sind, die solche Probleme bereits an der eigenen Haut erlebt haben, so wissen Sie wahrscheinlich mehr als ich. Nichtsdestotrotz gibt es da etwas, was Sie bedenken könnten. Und zwar ist es das Verständnis dessen, wer heute in der Regel Cyberkriminalität betreibt. Es sind heutzutage meistens keine einzelnen Täterinnen und Täter, sondern Gruppen und es sind meistens Gruppen, die weniger durch Rache für Treuebruch oder Ähnliches getrieben werden, sondern entweder wirtschaftlich oder politisch motiviert. Sie müssen verstehen, dass Gruppen nicht nur im virtuellen Raum aktiv sind, sondern meistens hybrid. Das heißt einerseits, dass bevor Ihr virtueller Raum gehackt wurde, wurden Ihnen bestimmte Daten physisch ausgespäht oder entwendet. Andererseits bemühen sich solche Gruppen darum, Spuren zu verwischen und jegliche Chancen dafür zu reduzieren, von der Polizei gefasst zu werden. Pflegen Sie also keine Gewohnheiten – auch nach den entsprechenden Erlebnissen – zu viele privaten Daten öffentlich oder sozial zu teilen. Denn die Gruppen können sowohl fern gelegene organisierte Kriminalität umfassen als auch ein Sportverein in Ihrer Stadt oder sogar Teenager Gang im Hof Ihres Hauses. Das heißt, man hat auf Sie ein Auge. Nicht dass die Täter danach sagen: „das hat sie doch selbst gemacht“.

Nun schließen wir das Beispiel mit Datenschutzrechtsbruch ab. Das Beispiel wurde hier gewählt, lediglich um etwas zu veranschaulichen, was wirklich für alle relevant ist. Verleumdung, üble Nachrede, unautorisierte Veröffentlichung Ihrer Daten wie das Beispiel zeigte, ist auch das Persönlichkeitsrechtsbruch. Genauso könnten wir einen physischen Einbruch in Ihre Wohnung, eine Vergewaltigung und andere Gewalttaten veranschaulichen – auch die wären Persönlichkeitsrechtsbruch. In der heutigen Welt gehen viele Menschen mit Datenschutz und Persönlichkeitsrecht mehr als nachlässig um, so als ob das gar nicht wichtig wäre. Paradoxerweise wäre jeder und jede dieser Leichtsinnigen mehr als aufgebracht, wenn jemand ihr oder sein Eigentum physisch entwenden, dort einbrechen, sie selbst beschädigen oder vergewaltigen würde. Das klingt schrecklich. Das ist schrecklich. Besonders weil niemand weiß, was die Menschen wachrütteln könnte, damit sie mit dem Leichtsinn aufhören. Diese Dramatik macht einen bedruckenden Eindruck, besonders auf Künstler.

Es ist also viel mehr als das enge Angstgefühl um ein digitales Werk – ein bescheidenes und gefährdetes Verdienst der Künstler. Auch ist es viel mehr als ein gehacktes Facebook-Account. Viel mehr.


Was ist das Persönlichkeitsrecht wert?

Sicher würde auch das Beispiel von oben schon vielen Menschen ausreichen, um den Wert vom Persönlichkeitsrecht zu kennen. Und wenn jemand auch noch versteht, was es heißt, wirklich eine verletzte Ehre zu haben – besonders dauerhaft –, dann wird das Persönlichkeitsrecht sicher noch mehr geschätzt. Doch wie wäre es damit, einen Blick auf die Geschichte vom Persönlichkeitsrecht zu werfen?

Die heutige Lage kennen wir ja. Aber wussten Sie wie es noch vor einigen Jahrzehnten aussah? Wussten Sie übrigens, dass Deutschland schon 1983 um Gesetze bemüht war, die das Beispiel oben betreffen? DSGVO ist da nicht „schuld“. Auch die EU nicht. In den 1990-ern hatten wir bereits Internet und Gesetze zum Datendiebstahl, aber hatten wir auch Technologien und Spezialisten, die uns im Fall der Fälle schützen würden? Sind Sie persönlich sicher, dass alle Ihre Daten von damals nicht entwendet worden sind?

Wie war das eigentlich mit Achtung vom Persönlichkeitsrecht noch in der Zeit, wo es kein Internet und keine Computer gab? Sicher war es – und ist immer noch – nicht immer so, wie man es sich wünschen würde. Springen Sie mal gedanklich in die NS-Zeit zurück – 1930er. Hatten Sie da Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung? Auf freie Selbstbestimmung? War Ihre Ehre geschützt, wenn Sie beispielsweise Jude waren, eine geistige oder körperliche Behinderung hatten oder wenn Sie homosexuell waren? Ich hoffe, Sie sind über die Schrecken der Zeit gut informiert. Millionen Menschenleben wurden hingegeben, damit die Lage gebessert werden konnte – das waren Millionen Menschen, die jemand geliebt hat.

Gehen Sie noch ein wenig zurück in der Geschichte. Welche Selbstbestimmungsrechte, Schutz für Ehre, Persönlichkeitsrechte hatten Frauen noch vor ca. 150 Jahren in Europa? Meinen Sie, sind Bewegungen wie Feminismus damals, wie Sozialdemokratie, sogar wie der theoretische Sozialismus und Kommunismus umsonst entstanden? Sie waren ein massiver Ausdruck des Widerstands. Gegen was? Gegen Missbrauch – verletzte Würde, ungerechte Löhne, absolut fremdgesteuerte Selbstentfaltung, körperlicher Missbrauch von Arbeitskraft, respektloser Umgang, schreckliche Bedingungen im Beruflichen wie im Privaten. Und das alles muss man natürlich im Vergleich sehen – Vergleich zu Diktatoren, Monarchen sowie „Ihren Leuten“, kurzum den wenigen, die anderen missbrauchten.

Gehen Sie noch ein Stückchen zurück in der Geschichte. Schauen Sie sich mal an, wie die Monarchien seit antiker Zeit Menschen behandelten. Klar, gab es Unterschiedliches und klar, viele waren mit äußeren Konflikten so beschäftigt, dass sie nicht mal Zeit hatten, an innerpolitische Probleme zu denken. Doch manche Beispiele sind aus der Geschichte gut bekannt. Wie wäre es, wenn Ihr Landesherr die erste Nacht mit Ihrer Ehefrau verbringen dürfte, na weil er der Herr ist? Wie wäre es, wenn Sie erschossen werden würden, wenn Sie dem Herren, nicht Nachttopf reinigen wollten? Wie wäre es, wenn Sie hingerichtet worden wären, wenn Sie sich nicht absolut hingeben würden, weil der König es von Ihnen verlangte? Na weil der König „der Gesalbte“ Gottes ist, oder „der Gott selbst“! Dies war so bei vielen römischen Kaisern, bei anderen Königen und Fürsten, bei Feudalen im russischen Reich, sogar im antiken Ägypten. Die alle „waren halt so“ – der Rest musste sich anpassen. Ich hoffe, Ihnen stinken diese Worte genauso wie mir.

Bitte denken Sie: wie viel Blut ist geflossen, damit Sie da heute in Ihrem Persönlichkeitsrecht geschützt sind?


Wer hat ein Problem?

Heute stehen wir global im Kampf gegen antidemokratischen Kräfte. Das sind genau die, die nicht viel von Ihrem Persönlichkeitsrecht halten. Heute sind wir technisch gesehen in der Situation, wo Werkzeuge zum Schutz von Persönlichkeitsrecht in der virtuellen Welt nicht reif genug sind, um aktuelle Herausforderungen adäquat zu meistern.

Als ob das nicht genug wäre, ist auch die „weil ich es kann“-Kultur im Hochkurs. Der Satz, den ich persönlich für einen Ausdruck der zurückgebliebenen geistigen Fähigkeit halte, und der heute leider immer noch in aller Munde ist, nämlich „weil ich es kann“, hat immer in der Geschichte für Ruinen gesorgt. Immer. Dieser Satz bzw. die Mentalität dahinter wird auch heute dafür sorgen. Wenn jemand sich am Persönlichkeitsrecht von anderen Menschen vergeht, tut er oder sie das tatsächlich oft nur, weil er oder sie es kann. Stellen Sie sich mal vor, Passanten auf der Straße würden Sie bespucken oder krankenhausreif schlagen. Sie können es ja.

Heute fehlt uns nicht nur Moral und Ethik, uns als Menschen fehlt sogar ein elementares Verständnis dessen, warum es uns so gut geht. Uns fehlt Verständnis dessen, was alles, was heute so „selbstverständlich“ erscheint, das gar nicht ist. Das ist als ob uns Augen fehlen würden und wir wüssten es nicht. Wir alle haben ein Problem.

Nachdem Sie das aufgenommen haben und hoffentlich zu Herzen gehen ließen, wie sehen Sie das Persönlichkeitsrecht?

Damit Sie eine kleine Erinnerung an das Thema haben, gibt es ein neues, folgendes Design – gerne können Sie sich auch Produkte mit diesem bestellen, um es noch öfter vor Augen zu haben.